Ausgabe 03/2023

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Höhere Pflegeleistungen 2024

Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten ab Januar 2024 höhere Pflegeleistungen und werden finanziell mehr entlastet. Alle wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Pflegegeld für pflegende Angehörige und Pflegesachleistungen (Zahlung an Pflegedienste) steigen
  • Höherer Zuschlag für die Pflege im Heim bei der vollstationäre Pflege
  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr können sich Angehörige freistellen lassen und erhalten statt Ihrem Gehalt Pflegeunterstützungsgeld
Alle Werte für 2024 im Überblick

Pflegegeld

  • PG 2: 332 €
  • PG 3: 573 €
  • PG 4: 765 €
  • PG 5: 947 €

Pflegesachleistungen

  • PG 2: 761 €
  • PG 3: 1.432 €
  • PG 4: 1.778 €
  • PG 5: 2.200 €

Zuschlag stationäre Pflege

  • bis 12 KM: 15%
  • bis 24 KM: 30%
  • bis 36 KM: 50%
  • ab 37. KM: 75%

PG = Pflegegrad, KM = Kalendermonate

Anpassungen bei der Verhinderungspflege

Pflegende Angehörigen von pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten mehr Anspruch auf Verhinderungspflege (VHP):

  • Verlängerung von 6 auf 8 Wochen pro Jahr
  • Wegfall der Vorpflegezeit: Pflegepersonen können die VHP direkt in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung, das Pflegende das pflegebedürftige Kind 6 Monate vor der ersten Verhinderung gepflegt haben müssen, entfällt.
  • Leistungen der Kurzeitpflege können komplett in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden.
  • Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte die Pflege, erfolgt die Abrechnung bis zum 2-fachen Satz des Pflegegeldes anstatt bis zum üblichen 1,5-fachen Satz.

 

Mehr Transparenz durch Leistungsübersicht

Ab 2024 können Sie sich bei uns eine Übersicht über die Zahlungen an Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste bestellen. Diese Übersicht erhalten Sie dann automatisch 2× (oder 1× halbjährlich) pro Kalenderjahr, bis Sie den Service wieder abbestellen.

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