Ärztin und Patienten im Gespräch

Ausgabe 02/2021

Lesezeit 3 Minuten

Behandlungsfehler: Beratung durch die BIG

Rund 14.000 Behandlungsfehler gab es in Deutschland im Jahr 2020. Auf die Zahl der Behandlungen insgesamt bezogen klingt das nicht viel, aber im individuellen Fall sind die Auswirkungen dramatisch. Daher unterstützt die BIG Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen in der Diagnose, einer Operation oder bei der Auswahl von Medikamenten ein Fehler gemacht wurde. Wichtig zu wissen: Wenn eine Behandlung nicht erfolgreich ist, liegt nicht automatisch ein Behandlungsfehler vor – leider führen nicht alle Therapien zu einer Heilung.

Wenn allerdings Ärzt*innen, Pflegekräfte oder andere Behandelnde medizinische Maßnahmen durchführen, die nicht dem aktuellen, allgemein anerkannten Standard entsprechen, kann man einen Behandlungsfehler prüfen. Dabei unterstützt Sie die BIG.

Das sind typische Behandlungsfehler
:: Der*die Ärzt*in diagnostiziert etwas Falsches und Sie werden deswegen falsch behandelt.
:: Bei einer Operation wird ein Fehler gemacht.
:: Eine Wunde wird nicht fachgerecht versorgt.
:: Sie werden nicht über die Behandlung und mögliche Risiken informiert.

Bei einem Behandlungsfehler muss ein Schaden für Sie entstanden sein, entweder gesundheitlich oder materiell, zum Beispiel, weil Sie nicht arbeiten konnten. In nachgewiesenen Fällen kann Schmerzensgeld oder Verdienstausfall geltend gemacht werden.

Sie haben den Verdacht, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler passiert ist? Das sind die ersten Schritte:
  1. Schreiben Sie zunächst auf, wie die Behandlung abgelaufen ist. Im Internet stellen wir Ihnen dazu eine Vorlage zur Verfügung. Führen Sie das Gedächtnisprotokoll so ausführlich wie möglich.
  2. Suchen Sie das Gespräch mit der Praxis oder dem Krankenhaus und sprechen Sie offen darüber, was aus Ihrer Sicht bei der Behandlung falsch gemacht wurde. Der*die Ärzt*in muss Ihnen erklären, was genau gemacht wurde und auch sagen, falls ihm*ihr ein Fehler passiert ist.
  3. Wenn das Gespräch die Situation nicht aufklärt: Melden Sie sich bei uns – wir unterstützen Sie gern mit speziell geschulten Berater*innen und schauen uns Ihren Fall gemeinsam an.