Pflegeversicherung: Neues beim Beitrag und den Leistungen
Seit Juli hat sich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung geändert. Schon bisher haben Eltern einen geringeren Beitrag gezahlt als Mitglieder ohne Kinder. Dieser Unterschied wird nun weiter ausgebaut. Denn jetzt spielt auch die Anzahl der Kinder eine Rolle, die noch unter 25 Jahre sind.
Anzahl Kinder/ Beitragssatz
Kein Kind -> 4,00 %
1 Kind (altersunabhängig) -> 3,40 %
2 Kinder unter 25 Jahre -> 3,15 %
3 Kinder unter 25 Jahre -> 2,90 %
4 Kinder unter 25 Jahre -> 2,65 %
ab 5 Kinder unter 25 Jahre -> 2,40 %
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meldet sich der Arbeitgeber und berechnet den Beitrag je nach der Anzahl der Kinder. Wenn Sie Ihre Beiträge selbst zahlen, melden wir uns bei Ihnen und klären alles weitere direkt mit Ihnen. Der Beitrag wird dann rückwirkend zum 1. Juli für Sie angepasst. Bis Sie Post von uns bekommen, müssen Sie nichts tun.
Erhöht werden das Pflegegeld (für pflegende Angehörige), die Pflegesachleistungen (wenn zum Beispiel ein Pflegedienst beauftragt wird) und auch die Zuschüsse für die vollstationäre Pflege (Unterbringung im Heim).
@adobestock_Olha Tsiplyar