Ausgabe 02/2023

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Pflegeversicherung: Neues beim Beitrag und den Leistungen

Seit Juli hat sich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung geändert. Schon bisher haben Eltern einen geringeren Beitrag gezahlt als Mitglieder ohne Kinder. Dieser Unterschied wird nun weiter ausgebaut. Denn jetzt spielt auch die Anzahl der Kinder eine Rolle, die noch unter 25 Jahre sind.

Anzahl Kinder/ Beitragssatz

Kein Kind -> 4,00 %

1 Kind (altersunabhängig) -> 3,40 %

2 Kinder unter 25 Jahre  -> 3,15 %

3 Kinder unter 25 Jahre -> 2,90 %

4 Kinder unter 25 Jahre -> 2,65 %

ab 5 Kinder unter 25 Jahre -> 2,40 %

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meldet sich der Arbeitgeber und berechnet den Beitrag je nach der Anzahl der Kinder. Wenn Sie Ihre Beiträge selbst zahlen, melden wir uns bei Ihnen und klären alles weitere direkt mit Ihnen. Der Beitrag wird dann rückwirkend zum 1. Juli für Sie angepasst. Bis Sie Post von uns bekommen, müssen Sie nichts tun.

Ab 2024 gibt es dann für Pflegebedürftige mehr Geld

Erhöht werden das Pflegegeld (für pflegende Angehörige), die Pflegesachleistungen (wenn zum Beispiel ein Pflegedienst beauftragt wird) und auch die Zuschüsse für die vollstationäre Pflege (Unterbringung im Heim).

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Gerne hilft unser Pflege-Team weiter: 0231 5557 320 144

@adobestock_Olha Tsiplyar