Ausgabe 03/2022

Lesezeit 3 Minuten

Rezepte werden 2023 digital

Vom rosa Rezept für Arzneimittel und Co.

Vom rosa Rezept für Arzneimittel und Co.müssen wir uns langsam verabschieden: Aktuell laufen kassenübergreifend Tests für das neue E-Rezept, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Arzneimittel digital verschreiben kann. Beim nächsten Praxisbesuch kann es schon so weit sein, denn im Laufe des Jahres 2023 sollen Arztpraxen das E-Rezept flächendeckend nutzen. Wir erklären, wie es dann abläuft. Fest steht: Es gibt in Zukunft mehrere Wege zum Medikament!

Die E-Rezept-App

Die App „Das E-Rezept“ können Sie kostenlos im entsprechenden Store herunterladen. Ganz wichtig ist bei der App der Datenschutz: Kein Unberechtigter soll auf Ihre medizinischen Infos zugreifen können. Daher brauchen Sie für die Anmeldung entweder die elektronische Patientenakte (ePA) oder mindestens eine NFC-fähige Versichertenkarte + PIN. Unser Tipp: Am einfachsten identifizieren Sie sich in der ePA mit dem elektronischen Personalausweis – damit läuft die Anmeldung unkompliziert und Sie stellen sicher, dass Ihre Daten bestens geschützt sind!

So funktioniert's mit der E-Rezept-App

Vor dem Arztbesuch Sie laden die App "Das E-Rezept" der gematik herunter und identifizieren sich mit Ihrer NFC-fähigen Versichertenkarte und der PIN oder über die bestehende ePA der BIG (Kassenapp). In der Apotheke Sie können in der App Apotheken in Ihrer Nähe suchen, die gerade geöffnet haben und in Zukunft auch sehen, wo das Medikament vorrätig ist. In der Apotheke wird der Rezeptcode vom Handy gescannt und Sie erhalten das Medikament. Oder Sie bestellen direkt online bei einer Versandapotheke und lassen sich das Medikament liefern. Beim Arztbesuch Sie erhalten einen individuellen Rezeptcode direkt in die App.

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Die elektronische Patientenakte
Sie wollen ständig den Überblick behalten über Ihre medizinischen Daten, Untersuchungsergebnisse und verschriebene Medikamente sowie Behandlungen einsehen? Dann ist die elektronische Patientenakte (ePA) genau das Richtige für Sie! Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten, denn nur mit Ihrer Zustimmung können Ihre behandelnden Ärztinnen oder Ärzte Dokumente hochladen und einsehen.

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